Die E-Rechnungs-Checkliste: 8 Punkte, mit denen dein Betrieb rechtzeitig bereit ist
Stand Juni 2026 · von KI-Sprung (ki-sprung.com) · Zeitplan nach BMF-Stand — zum Abhaken.
Empfang sicherstellen (gilt SCHON SEIT 2025)
Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen können — laut BMF genügt ein E-Mail-Postfach.
Deinen Stichtag kennen
Versandpflicht ab 01.01.2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle B2B-Umsätze. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind laut BMF dauerhaft von der AUSSTELLUNGS-Pflicht befreit.
Verstehen: PDF ist KEINE E-Rechnung
E-Rechnung = strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1). Ein normales PDF erfüllt die Pflicht nach den Übergangsfristen nicht mehr.
Rechnungstool wählen (löst Punkt 3 automatisch)
Aktuelle Tools erzeugen beide Formate per Klick: sevdesk (Gratis-Tarif mit E-Rechnung!), Lexware Office (monatlich kündbar), WISO MeinBüro (Desktop-Option).
Eingehende E-Rechnungen lesbar machen
XRechnung ist reines XML — ohne Viewer für Menschen unlesbar.
GoBD-Archivierung klären
E-Rechnungen müssen 8 Jahre (Stand 2025ff., vorher 10) revisionssicher im Originalformat aufbewahrt werden — der E-Mail-Ordner allein genügt nicht.
Steuerberater-Anbindung testen
Der Übergabeweg (DATEV-Export/Portal) sollte VOR dem Stichtag einmal real durchlaufen sein.
Ausnahmen kennen (spart Panik)
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, B2C-Umsätze und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.
🎁 Bonus: Der 30-Minuten-Fahrplan
- Min. 1–10: sevdesk-Gratis-Konto anlegen (3 Rechnungen/Monat inkl. E-Rechnung = Pflicht für 0 € erfüllt)
- Min. 11–20: Eine Test-E-Rechnung an dich selbst erstellen und öffnen
- Min. 21–30: Archiv-Einstellung prüfen + Stichtag in den Kalender